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   OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04   

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OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04 (https://dejure.org/2005,19338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.07.2005 - 2 LA 1172/04 (https://dejure.org/2005,19338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 (https://dejure.org/2005,19338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Ersatz von Sachschaden eines Beamten - hier: Beschädigung des privaten Kfz beim rückwärtigen Ausparken auf einem Parkplatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs 2 BG ND; § 9 Abs 5 StVO
    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit; Kaskoversicherung; Parkhaus; Parklücke; Parkplatz; Rückwärtsfahren; Schadensersatz; Sorgfaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Nach der vom Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; Urt. v. 08.02.1989 - IV a ZR 57/88 -, NJW 1989, 1354) beschreibt der Ausdruck "Augenblicksversagen" nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04

    Unfall mit einem Dienstfahrzeug wegen grob fahrlässigen Verhaltens beim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 05.06.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 1964, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 9 StVO, RdNr. 51), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -), soll die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern allerdings nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sein werden, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten oder - im Falle von Sichteinschränkungen, insbesondere beim Vorliegen eines sogenannten toten Winkels - durch die Inanspruchnahme eines Einweisers (vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Aufl. 2000, § 9 RdNr. 70) kompensiert werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Danach liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1998 - 2 B 6.98 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 10.05.2005 - 2 LA 52/04 -).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Nach der vom Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; Urt. v. 08.02.1989 - IV a ZR 57/88 -, NJW 1989, 1354) beschreibt der Ausdruck "Augenblicksversagen" nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
  • OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78

    Gewichtung der Pflichten; Öffentlicher Parkplatz; Rückwärts-Ausparkender;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 05.06.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 1964, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 9 StVO, RdNr. 51), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -), soll die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern allerdings nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OLG Hamburg, 12.11.1999 - 2 Ss 147/99

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im Zu- und Ausfahrtbereich einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 05.06.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 1964, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 9 StVO, RdNr. 51), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -), soll die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern allerdings nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • KG, 22.11.1982 - 12 U 1819/82

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem Parkhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
    Nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 05.06.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 1964, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 9 StVO, RdNr. 51), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -), soll die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern allerdings nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992 - IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA, , a. a. O., und Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 3 L 490/01 - ).
  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 445/09

    Schadensersatz, Beamter, grobe Fahrlässigkeit

    Denn dasRückwärtsfahrmanöver stellt einen atypischen Verkehrsvorgang dar, dem erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (NdsOVG, Beschl. vom 15.7.2005 - 2 LA 1172/04 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, liegt dies u a. darin begründet, dass auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden ( vgl. hierzu m. w. N.: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2001 - Az.: A 3 S 262/99 - ).

    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992 - Az.: IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA,, a. a. O., und Beschluss vom 21. Dezember 2001 - Az.: 3 L 490/01 - ).

  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 14.310

    Schadensersatz für die Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von den aus der Rechtsprechung bekannten Fällen "typischer" Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (vgl. z. B. Sächs.OVG, B. v. 29.7.2013 - 2 A 726/11 - juris; U. v. 14.10.2010 - 2 A 445/09 - juris; OVG Lüneburg, B. v. 15.7.2005 - 2 LA 1172/04 - juris; OVG LSA, B. v. 5.5.2010 - 1 L 55/10 - juris; VG Dessau, U. v. 22.3.2005 - 1 A 2266/03 - juris).
  • OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Ausparken

    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (Senatsurt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; vgl. NdsOVG, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris; Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 10. April 2012 - 4 S 93/12 -, juris Rn. 21).
  • VG Würzburg, 04.12.2012 - W 1 K 12.330

    Soldatenrecht; Schadensersatz; Beschädigung eines Dienstfahrzeugs;

    Denn das Rückwärtsfahrmanöver stellt einen atypischen Verkehrsvorgang dar, dem wegen der vom Normalbetrieb abweichenden technischen Handhabung des sich rückwärts fortbewegenden Fahrzeugs erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (SächsOVG v. 14.10.2010 a.a.O.; NdsOVG v. 15.07.2005, Az: 2 LA 1172/04, DÖD 2006, 160, juris RdNr. 7; v. 15.12.2004, Az: 2 LA 943/04, NVwZ/RR 2005, 329; juris RdNr. 8 m.w.Nachweisen zur verkehrsrechtlichen Rechtsprechung; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, RdNr. 51 zu § 9 StVO).

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sind, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten kompensiert werden muss (vgl. NdsOVG, B.v. 15.07.2005 a.a.O.; v. 15.12.2004 a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07

    Ablenkung; Alltag; Beamter; Benzin; Betankung; Dienstfahrzeug; Dienstkraftwagen;

    Unter dem Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit wird ein Handeln oder Unterlassen verstanden, bei dem nach den gesamten Umständen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 19.08.1998, 2 B 6/98, juris; NdsOVG, B. v. 15.07.2005, 2 LA 1172/04, NdsOVG-Datenbank).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2012 - 4 S 93/12

    Zum Erfordernis eines triftigen Grundes für die Benutzung eines privaten

    Denn das Rückwärtsfahrmanöver stellt einen atypischen Verkehrsvorgang dar, dem wegen der vom Normalbetrieb abweichenden technischen Handhabung des sich rückwärts fortbewegenden Fahrzeugs eine erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -, NVwZ-RR 2005, 329 und vom 15.07.2005 - 2 LA 1172/04 - DÖD 2006, 160 sowie Sächsisches OVG, Urteil vom 14.10.2010 - 2 A 445/09 -, Juris).
  • VG Arnsberg, 27.03.2013 - 2 K 2054/11

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten aufgrund der

    vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 28. November 2011 - 2 A518/10 -, juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VG Lüneburg, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 1 A 181/07 -, juris Rn. 15; vgl. ferner VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 K 3474/01 -, juris Rn. 20.
  • VG Würzburg, 23.08.2022 - W 1 K 22.584

    Berufssoldat, Schadensersatz, Auffahrunfall bei Rückwärtsfahrt, grobe

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sind, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten kompensiert werden muss (NdsOVG B.v. 15.07.2005 - 2 LA 1172/04; NdsOVG B.v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04, beide bei juris).
  • VG München, 14.04.2014 - M 21 K 12.4452

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen Beschädigung

  • OVG Sachsen, 28.11.2011 - 2 A 518/10

    Schadensersatz, Beamter, grobe Fahrlässigkeit

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01003

    Sachschadensersatz; Verkehrsunfall beim Linksabbiegen; Beweislast und

  • VG Lüneburg, 31.10.2008 - 1 A 181/07

    Kein Sachschadensersatz nach Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz bei schlechten

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